Ja, du musst sie als Einkünfte aus Vermietung („revenus fonciers“) angeben, wie bei einer Wohnung.
Als Eigentümer eines Parkplatzes: Wie läuft meine Steuererklärung ab?
Diese Frage wird uns oft gestellt, und die eigenen Einkünfte anzugeben, kann manchmal echtes Kopfzerbrechen bereiten. Wir versuchen, das für dich zu entwirren.
Wem muss ich die Mieteinnahmen melden?
Wenn du einen Parkplatz vermietest, der dir gehört, musst du die Einnahmen aus dieser Vermietung beim französischen Finanzamt angeben.
Diese Einnahmen sind in der Kategorie der Einkünfte aus Vermietung („revenus fonciers“) nach dem Regime der tatsächlichen Kosten („régime réel“) anzugeben, es sei denn, du kannst für unmöblierte Vermietungen die Pauschalregelung „micro-foncier“ in Anspruch nehmen:
- Wenn deine Einnahmen aus unmöblierten Vermietungen (Parkplatz, Wohnung) die Schwelle von 15.000 € nicht überschreiten, gilt für dich die Pauschalregelung „micro-foncier“.
- Wenn deine Einnahmen dagegen 15.000 € überschreiten, gilt das Regime der tatsächlichen Kosten („régime réel“).
Unsere Rechnungen gelten als Nachweis der Vermietung, du kannst sie also beim Finanzamt einreichen.
Wo finde ich die Übersicht meiner Einnahmen?
Die Übersicht der anzugebenden Einnahmen findest du in deinem Partnerbereich im Tab „Einnahmen“.
Eine Jahresansicht ist ebenfalls verfügbar:
Ein XLS-Export steht zum Download bereit:
Die Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen, die diese Einnahmen belegen, findest du im Tab „Buchhaltung“ deines Bereichs.
Und die Mehrwertsteuer?
Als Privatperson musst du keine Mehrwertsteuer angeben oder zahlen, wenn deine Mieteinnahmen aus dem Parkplatz unter 36.500 € liegen (Quelle).
Weitere Informationen zur Besteuerung
Ist das alles, was ich wissen muss?
Fast! Seit 2023 musst du außerdem für deinen über Yespark vermieteten Parkplatz die Belegungserklärung („déclaration d'occupation“) ausfüllen.
Bei Bedarf kontaktiere uns.